Bundesnetzagentur: Die Telekom muss ihren Wettbewerbern den Zugang zur soge...
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Bundesnetzagentur: Die Telekom muss ihren Wettbewerbern den Zugang zur sogenannten letzten Meile bei Vectoring grundsätzlich weiterhin gewähren. Der Zugang kann unter besonderen Bedingungen aber verweigert werden, damit die Telekom selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann.
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