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13:04 Uhr, 18.09.2024

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der Betriebsrenten

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeskabinett hat ein Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die betriebliche Altersversorgung weiter ausgebaut und für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden soll. Der Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes zielt insbesondere auf Geringverdiener und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen ab. Ziel des Gesetzes ist nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums, die Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente zu stärken und breiter zu verankern.

"Wir machen Betriebsrenten für Beschäftigte zur Normalität - besonders für Menschen mit geringem Einkommen und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen. Zusammen mit dem Rentenpaket II, das eine stabile und verlässliche gesetzliche Rente sichert, sorgen wir dafür, dass Menschen im Alter gut abgesichert sind", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Ziel der Bundesregierung sei es, dass sich niemand im Alter finanziell Sorgen machen muss. Die Kombination aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente, am besten organisiert von den Sozialpartnern, sei der beste Weg dorthin.

Höhere Einkommensgrenze für Förderung

Konkret soll die Förderung für Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen erhöht werden. Die Einkommensgrenze für die Förderung, die der Staat dazu gibt, wenn Arbeitgeber diesen Beschäftigten eine Betriebsrente zusagen, wird auf 2.718 Euro monatlich, unabhängig von Voll- oder Teilzeit, erhöht und dynamisiert. Dadurch sollen Beschäftigte nicht durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen. Dies soll Planungssicherheit schaffen.

Außerdem sind flexiblere Auszahlungsmodelle vorgesehen. Rentnerinnen und Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, sollen ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren können, wie das Arbeitsministerium erklärte.

Weiterhin soll das Sozialpartnermodell erweitert werden, das auf Tarifverträgen beruht. Unternehmen und ihre Beschäftigten sollen nun leichter bei bereits bestehenden Modellen mitmachen können. Damit soll besonders kleinen Betrieben die Möglichkeit eröffnet werden, einfache, effiziente und sichere Betriebsrenten zu organisieren.

Versicherungswirtschaft fordert mehr Flexibilität

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßte nach dem Kabinettsbeschluss, dass die Geringverdiener-Förderung erhöht und an die Lohnentwicklung gekoppelt werden soll. Dadurch würden gerade untere Einkommensgruppen stärker von der Betriebsrente profitieren.

Aber GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen sieht noch Verbesserungsbedarf am Gesetzentwurf. "Mit mehr Flexibilität bei den Garantien auch außerhalb von Sozialpartnermodellen könnten die Unternehmen höhere Renditen für die Versicherten erzielen. Dafür werden wir uns im jetzt folgenden Gesetzgebungsverfahren noch weiter einsetzen", sagte Asmussen.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/kla

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