Bundeskabinett beschließt Änderung bei Vergabe öffentlicher Aufträge
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Von Andrea Thomas
DOW JONES--Das Bundeskabinett hat Änderungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund beschlossen, die die Auftragsvergabe deutlich erleichtern sollen. Sie zielen auf niedrigvolumige öffentliche Aufträge im Unterschwellenbereich ab. Mit den neuen Verwaltungsvorschriften wird nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums die Wertgrenze für Direktaufträge für Vergabestellen des Bundes für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen von derzeit 1.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht.
Bis zu dieser Höhe müssen Vergabestellen des Bundes bei Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kein Vergabeverfahren durchführen.
"Die Beschaffung von Leistungen mit niedrigem Auftragsvolumen wird insgesamt schneller und effizienter erfolgen können", erklärte das Wirtschaftsministerium Es rechnet mit einer jährlichen Entlastungswirkung von über 300 Millionen Euro für die Bundesverwaltung und die Wirtschaft.
Auf den Wert von 15.000 Euro hatten sich das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien bereits im Rahmen des Vergabetransformationsgesetzes geeinigt. Dieses Gesetz wurde am 27. November von der Bundesregierung beschlossen und befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Dem Vorhaben ist eine breit angelegte Länder- und Verbändeanhörung vorangegangen.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
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