Bundesgerichtshof bestätigt Verbot von Glücksspiel im Internet
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Karlsruhe (BoerseGo.de) – Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Verbot von Glücksspiele und Sportwetten im Internet bestätigt. Der Glücksspielstaatsvertrag habe in diesem Bereich weiterhin Geltung. Die obersten Richter sahen das europäische Glücksspielrecht durch die entsprechenden Regelungen nicht gefährdet. Es müsse zwischen der Bekämpfung der Spielsucht und dem Recht auf Dienstleistungsfreiheit abgewogen werden, wobei die Spielsuchtbekämpfung Vorrang habe, hieß es.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.