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Kommentar
15:44 Uhr, 07.03.2025

Bundesfinanzministerium veröffentlicht neues Schreiben zur Krypto-Besteuerung

Neben dem Kauf- und Verkauf von Bitcoin, Ethereum und Co. geht das BMF insbesondere auf Themen wie Lending, Staking, Mining und Airdrops ein.

  • Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues Schreiben veröffentlicht, das offene Punkte in Bezug auf die ertragssteuerrechtliche Behandlung von Krypto-Assets klärt.
  • Zum einen hat die Behörde beim Staking und Lending die bisherige Regelung bestätigt: Die Haltefrist bei gestakten und verliehenen Coins wird nicht auf zehn Jahre verlängert.
  • Außerdem wird erläutert, dass Airdrops und Hard Forks nicht automatisch steuerpflichtig sind. Entscheidend ist bei Airdrops, ob eine Gegenleistung erbracht wurde: Wenn nicht, fällt keine Einkommensteuer an. Hard Forks – das heißt Abspaltungen einer Blockchain wie Bitcoin-Cash – sind zudem erst bei Verkauf steuerpflichtig, nicht schon bei der Zuteilung.
  • Mining wird obendrein weiterhin als gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Das bedeutet, dass diese gewerblichen Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen.
  • Beim Proof-of-Stake-Mechanismus gibt es jetzt eine Unterscheidung zu beachten. Validatoren, die aktiv an der Blockerstellung teilnehmen (sogenanntes Forging), könnten als gewerblich gelten. Passive Staker, wie es Privatanleger in aller Regel sind, haben hingegen private Einkünfte.
  • Auf die Besonderheiten von NFTs (Non-Fungible Tokens) geht das BMF in dem Schreiben jedoch gar nicht ein.
  • Die Behörde stellt auch klar, dass interne Transfers zwischen eigenen Wallets nicht steuerpflichtig sind. Erst der tatsächliche Verkauf von BTC, ETH und Co. gegen Euro oder der Tausch in eine andere Kryptowährung löst eine Steuerpflicht aus.
  • Das BMF betont zudem die Pflicht zur Dokumentation – wer seine Wallet-Transaktionen nicht sauber nachweist, riskiert Probleme mit dem Finanzamt.
  • Krypto-Steuer-Experte Werner Hoffmann merkt zudem an, dass die Bezeichnung “Virtuelle Währungen” durch “Kryptowerte” ersetzt wurde. Zudem werde laut ihm nun klarer zwischen Payment-, Utility- und Security-Token unterschieden.

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