Bund verzichtet auf Umsatzsteueranteile
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Die Bundesregierung hat den mit den Ländern verabredeten Verzicht auf Anteile am Umsatzsteueraufkommen auf den Weg gebracht, um sie bei der Bewältigung der Migration zu unterstützen. Das Kabinett hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes beschlossen, wie das Finanzministerium bekanntgab. Damit solle die vertikale Umsatzsteuerverteilung für die Jahre 2024 bis 2028 angepasst werden, indem der Bund auf Anteile am Umsatzsteueraufkommen zugunsten der Länder verzichtet. Der Bund komme so seiner Zusage nach, die Länder dieses Jahr im Zusammenhang mit ihren Aufgaben im Bereich der Fluchtmigration mit 1,75 Milliarden Euro zu unterstützen.
Im kommenden Jahr nimmt der Bund laut den Angaben eine Spitzabrechnung dieses Betrages auf der Grundlage des tatsächlichen Flüchtlingsaufkommens im Sinne eines "atmenden Systems" vor. Außerdem sollen die Länder zusätzliche Umsatzsteueranteile in Höhe von jeweils 100 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2028 erhalten, um finanzielle Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Erstellung kommunaler Wärmepläne tragen zu können. Schließlich sehe der Gesetzentwurf eine Aktualisierung bei den Bundesergänzungszuweisungen sowie Vereinfachungen beim Verfahren der Zahlungen für Verwaltungskosten und Kostenerstattung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) vor.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/apo
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