Bund und Länder einigen sich auf Schuldenbremse
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Berlin (BoerseGo.de) - Bund und Länder haben sich im Rahmen der Föderalismuskommission II am Donnerstag auf die Verankerung einer "Schuldenbremse" im Grundgesetz verständigt und Details geklärt, nachdem eine grundsätzliche Einigung bereits vor einer Woche erzielt worden war.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die Länder ab 2020 keine neue Schulden mehr machen dürfen. Beim Bund wird die Neuschuldenaufnahme ab dem Jahr 2016 auf 0,35 Prozent des BIP begrenzt. Allerdings sind für Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen" Ausnahmen geplant, die noch genauer spezifiziert werden müssen. Die Ausführungsgesetze will die Föderalismuskommission erst im März ausarbeiten.
Um den Schuldenstopp erreichen zu können, sollen die fünf Länder Berlin, Bremen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 800 Millionen Euro im Jahr erhalten. Dazu wird ein spezieller Kompensationsfonds eingerichtet, in den Bund und Länder einzahlen.
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