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08:28 Uhr, 01.11.2001
Brainpower mit einstweiliger Verfügung
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Die Brainpower N.V. hat vor dem Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Delisting-Regeln der Deutschen Börse erwirken können. Demnach dürften die neuen Ausschlussregeln erst ab dem 1.4.2002 auf die Papiere des Unternehmens angewendet werden.
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