Blue C - keine Abberufung des Aufsichtsrates
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Auf der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung der Blue C Consulting AG wurde die Abberufung und Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates mit eindeutiger Mehrheit von den anwesenden Aktionären abgelehnt. Beim zweiten Tagesordnungspunkt über die Tragung der Kosten dieser außerordentlichen Hauptversammlung stimmten die anwesenden Aktionäre mehrheitlich dagegen, dass die Kosten von Blue C getragen werden. Die Kosten dieser außerordentlichen Hauptversammlung sind daher vom antragstellenden Aktionär, Rüdiger Nürk, zu tragen.
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