BITKOM warnt vor Patentrecht-Neuregulierung
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Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) appelliert dringend an die Europäische Union, eine neue Richtlinie, die die Patentierung von softwarebezogenen Erfindungen einheitlich regeln soll, abzulehnen. Der Ministerrat der Europäischen Union wird sich am morigen Donnerstag erneut treffen, um über den Richtlinienentwurf zu beraten.
Die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments sollen abgelehnt werden, so der Appell von BITKOM. Vielmehr solle man sich dem ursprünglichen Entwurf wieder zuwenden. Würden die Parlamentsvorschläge umgesetzt, fiele die gesamte Technik der Datenverarbeitung nicht mehr unter Patentschutz.
"Das wäre wirtschaftlich fatal. Gerade bei Spitzentechnologien wie der Informationstechnik sind hohe Investitionen für Forschung und Entwicklung notwendig. Damit sich diese Investitionen lohnen, müssen Erfindungen durch Patente geschützt werden können. Ist das in Europa nicht mehr möglich, entziehen wir den hier tätigen Unternehmen die Geschäftsgrundlage. Damit vertreiben wir eine komplette Branche", kritisiert Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung.
In der Richtlinie geht es um so genannte "computerimplementierte Erfindungen". Der erste Entwurf der Europäischen Kommission wurde aus BITKOM-Sicht allen Erfordernissen kleiner und großer Unternehmen gerecht. Das Europäische Parlament entwertet demgegenüber das geistige Eigentum innovativer Unternehmen an ihren Erfindungen. Außerdem würden europäische Unternehmen aus BITKOM-Sicht gegenüber ihren Konkurrenten aus anderen Regionen schutzlos gestellt.
Rohleder: "Technologische Kompetenz und Innovationskraft sind unsere wichtigsten Wirtschaftsfaktoren. Sie müssen wir schützen und fördern, anstatt anderen das Feld zu überlassen."
Schätzungen gehen von über 30.000 solcher Patente aus, die Rechte auf "computerimplementierte Erfindungen" sichern. In der Praxis werden Patente auf entsprechende Erfindungen auch in Europa schon seit einiger Zeit erteilt, allerdings nicht einheitlich. Bislang fehlten aber ausdrückliche gesetzliche Vorgaben, die europaweit einheitliche Regelungen ermöglichen. Dies soll die EU-Richtlinie nachholen.
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