BGH verbessert Rechtsschutz von Bankkunden
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Karlsruhe (BoerseGo.de) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil vom Dienstag die Rechte von Bankkunden gestärkt. Kunden, die ausdrücklich eine sichere Geldanlage wünschen, müssen künftig darauf hingewiesen werden, wenn ihre Bank nicht dem Einlagensicherungsfonds angehört und deshalb im Falle einer Insolvenz der Bank den Kunden ein höheres Verlustrisiko droht, entschied der BGH.
Geklagt hatten Kundinnen der BFI Bank, die im Jahr 2003 in die Insolvenz gegangen war. Die Bank gehörte nicht dem privaten Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands an, weswegen die angelegten Kundenguthaben nur bis zu dem gesetzlich festgelegten Mindestbetrag von 20.000 Euro gesichert waren.
Das Urteil des BGH könnte nun dazu führen, dass die Kunden der BFI Bank einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Haftpflichtversicherung des insolventen Kreditinstituts durchsetzen können. Darüber muss nun erneut das Oberlandesgericht Dresden entscheiden, an das die Einzelfälle vom BGH zurückverwiesen wurden.
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