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14:20 Uhr, 14.07.2009

BGH verbessert Rechtsschutz von Bankkunden

Karlsruhe (BoerseGo.de) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil vom Dienstag die Rechte von Bankkunden gestärkt. Kunden, die ausdrücklich eine sichere Geldanlage wünschen, müssen künftig darauf hingewiesen werden, wenn ihre Bank nicht dem Einlagensicherungsfonds angehört und deshalb im Falle einer Insolvenz der Bank den Kunden ein höheres Verlustrisiko droht, entschied der BGH.

Geklagt hatten Kundinnen der BFI Bank, die im Jahr 2003 in die Insolvenz gegangen war. Die Bank gehörte nicht dem privaten Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands an, weswegen die angelegten Kundenguthaben nur bis zu dem gesetzlich festgelegten Mindestbetrag von 20.000 Euro gesichert waren.

Das Urteil des BGH könnte nun dazu führen, dass die Kunden der BFI Bank einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Haftpflichtversicherung des insolventen Kreditinstituts durchsetzen können. Darüber muss nun erneut das Oberlandesgericht Dresden entscheiden, an das die Einzelfälle vom BGH zurückverwiesen wurden.

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Über den Experten

Oliver Baron
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Experte für Anlagestrategien

Oliver Baron ist Finanzjournalist und seit 2007 als Experte für stock3 tätig. Er beschäftigt sich intensiv mit Anlagestrategien, der Fundamentalanalyse von Unternehmen und Märkten sowie der langfristigen Geldanlage mit Aktien und ETFs. An der Börse fasziniert Oliver Baron besonders das freie Spiel der Marktkräfte, das dazu führt, dass der Markt niemals vollständig vorhersagbar ist. Der Aktienmarkt ermöglicht es jedem, sich am wirtschaftlichen Erfolg der besten Unternehmen der Welt zu beteiligen und so langfristig Vermögen aufzubauen. In seinen Artikeln geht Oliver Baron u. a. der Frage nach, mit welchen Strategien und Produkten Privatanleger ihren Börsenerfolg langfristig maximieren können.

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