BGH kippt Gaspreisbindung
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Karlsruhe (BoerseGo.de) - Die Energieversorger dürfen den Verkaufspreis für Erdgas nicht länger nur an den Preis für extra leichtes Heizöl koppeln. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Die ausschließliche Bindung an den Heizölpreis benachteilige Kunden unangemessen und könne deshalb nicht Grundlage einer Preisanpassung sein, entschied der BGH. Vielmehr müssten die tatsächlichen Kosten der Energieversorger die Grundlage für Preisänderungen sein.
Eine unangemessene Benachteiligung der Kunden liege vor, wenn Preisanpassungsbestimmungen die Möglichkeit einräumten, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen, so der BGH. Bei den beanstandeten Preisanpassungsklauseln ergebe sich die Möglichkeit einer unzulässigen Gewinnsteigerung schon daraus, dass sie als einzige Variable für die Anpassung des Arbeitspreises den Preis für extra leichtes Heizöl (HEL) vorsehen und damit eine Erhöhung der Gaspreise selbst dann erlauben, wenn steigende Bezugspreise durch Kostensenkungen in anderen Bereichen, etwa bei den Netz- und Vertriebskosten, aufgefangen werden. Zuletzt hatten die Energieversorger außerdem vermehrt auf dem billigeren Spotmarkt Erdgas bezogen. Dort waren die Preise deutlich unter den Heizölpreis gesunken.
Geklagt hatten ein Verbraucherschutzverband sowie die Kunden eines kommunalen Versorgungsunternehmens im Rhein-Main-Gebiet.
World of Trading 2024: Triff die stock3-Experten live vor Ort
Am 22. & 23.11. findet die World of Trading in Frankfurt statt & stock3 ist mit dabei. Wir laden Dich ein, uns & unsere Experten näher kennenzulernen. Mit dabei sind u.a. Bastian Galuschka, Sascha Gebhard u.v.m.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.