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10:55 Uhr, 20.11.2023

Behörde eröffnet Bußgeldverfahren gegen Mobilfunknetzbetreiber

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Von Ulrike Dauer

FRANKFURT (Dow Jones) - Wegen Schwächen im deutschen Mobilfunknetz geht die Bundesnetzagentur - offenbar erstmals - mit Bußgeldverfahren gegen die Mobilfunknetzbetreiber Deutsche Telekom, Telefonica Deutschland (O2) und Vodafone vor.

Die Verfahren seien "wegen schuldhafter nicht rechtzeitiger vollständiger Erfüllung der Versorgungsauflagen" eingeleitet worden, so ein Schreiben der Behörde, in das Dow Jones Newswires Einblick hatte. Dem Schreiben zufolge können die drei Unternehmen nun Stellungnahmen abgeben "zum Entwurf eines Bußgeldbescheides, wie gesetzlich vorgesehen". Alle drei Mobilfunknetzbetreiber haben dem Schreiben zufolge "Antrag auf Akteneinsicht und Fristverlängerung" gestellt.

Ein Sprecher der Bundesnetzagentur - Deutschlands oberste Aufsicht für die Telekommunikationsbranche, Post, Eisenbahnen und Energie - wollte gegenüber Dow Jones Newswires die Bußgeldverfahren nicht kommentieren. Die Behörde veröffentliche grundsätzlich keine Informationen zu Bußgeldverfahren. Auch zu maximal möglichen Strafen wollte der Sprecher sich nicht äußern.

Zuerst hatte die Nachrichtenagentur dpa-AFX über die Bußgeldverfahren mit Verweis auf das Schreiben der Netzagentur berichtet. Laut dpa-AFX geht es um 500 4G-Funklöcher, in denen keiner der drei Netzbetreiber einen Empfang von 100 Megabit pro Sekunde ermögliche. Diese weißen Flecken hätten früheren Auflagen zufolge Ende zum Jahreswechsel 2022/2023 verschwunden sein müssen. Die Unternehmen hätten das aber nicht bei allen geschafft. Außerdem hätten die Anbieter noch in einigen Bundesstraßen-Tunneln kein gutes Netz, obwohl es vorgeschrieben ist.

Entschieden wird laut dpa-AFX im kommenden Jahr. Ein Verfahren sei bereits im September eröffnet worden, bisher aber nicht bekannt gewesen. In separaten, zeitgleich eingeleiteten Durchsetzungsverfahren drohen laut Bericht den Unternehmen zudem sogenannte Zwangsgelder.

Die Agentur berichtet mit Verweis auf Branchenkreise, dass die Zahl der Verfehlungen "sehr gering" sei. Entsprechend dürften die Bußgelder niedrig sein, sollten sie verhängt werden. Die Verfahrenseröffnung werde eher als Signal an die Branche verstanden, sich beim Ausbau mehr anzustrengen und Versorgungsauflagen lückenlos einzuhalten. In der Vergangenheit habe die Bundesnetzagentur in ähnlichen Fällen ein Auge zugedrückt. Ende 2019 habe keiner der drei Netzbetreiber Ausbaupflichten, die sich aus der Auktion 2015 ergaben, eingehalten. Bußgelder seien damals nicht eingefordert worden.

Die Netzbetreiber meinen laut dpa-AFX-Bericht, nicht gegen die Ausbauauflagen verstoßen zu haben. Sie berufen sich auf eine Ausnahmeregel: Dort, wo der Ausbau rechtlich und faktisch nicht möglich war - etwa weil niemand ein Grundstück vermieten wollte, auf dem ein Funkmast aufgestellt werden kann - gelte die Auflage auch ohne Netz als erfüllt. Allerdings sei die Netzagentur der Ansicht, dass in einigen Fällen diese Begründung nicht greift und dort doch Antennen hätten installiert werden können.

Kontakt zur Autorin: ulrike.dauer@wsj.com; @UlrikeDauer_

DJG/uxd/mgo

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