BAYER gewinnt im Glyphosat-Streit vor dem Supreme Court
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- Bayer AG - WKN: BAY001 - ISIN: DE000BAY0017 - Kurs: 46,710 € (XETRA)
Der Oberste Gerichtshof der USA hat im Verfahren Monsanto v. Durnell zugunsten der Bayer-Tochter Monsanto entschieden und dem Konzern damit einen wichtigen Erfolg im langjährigen Rechtsstreit um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup verschafft.
Mit 7 zu 2 Stimmen urteilten die Richter am Donnerstag, dass das US-Bundespestizidrecht (FIFRA) Schadenersatzklagen auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten ausschließt, sofern diese Klagen dem Konzern eine fehlende Krebswarnung auf dem Roundup-Etikett vorwerfen. Weil die US-Umweltbehörde EPA das Etikett ohne Krebshinweis genehmigt habe, dürften Gerichte der Bundesstaaten keine zusätzliche oder abweichende Kennzeichnungspflicht auferlegen, urteilte der Oberste Gerichtshof. Das gegenteilige Urteil des Berufungsgerichts von Missouri hob der Supreme Court auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück.
Die Mehrheitsmeinung verfasste Richter Brett Kavanaugh. Ihr schlossen sich Chief Justice John Roberts sowie unter anderem die liberalen Richterinnen Sonia Sotomayor und Elena Kagan an. Das abweichende Votum stammt von Richterin Ketanji Brown Jackson, der sich der konservative Richter Neil Gorsuch anschloss — eine ungewöhnliche Konstellation über die ideologischen Lager hinweg. Jackson warf der Mehrheit vor, eine im Gesetz nicht vorgesehene Kennzeichnungspflicht hineinzulesen und damit Klägern den Rechtsweg zu versperren.
Ausdrücklich nicht entschieden hat das Gericht die Frage, ob Glyphosat Krebs verursacht. Um diese Frage ging es im Verfahren auch nicht. Die EPA hatte wiederholt festgestellt, dass Glyphosat wahrscheinlich nicht krebserregend ist, und deshalb keinen Warnhinweis verlangt. Einige Gerichte der einzelnen Bundesstaaten hatten Klägern trotzdem hohe Schadensersatzsummen zugesprochen, weil Monsanto auf einen Warnhinweis verzichtet hatte. Dieser Rechtsauffassung widerspricht der Supreme Court mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung.
Hintergrund ist die Klage von John Durnell, der nach rund 20-jähriger Verwendung von Roundup an einem Non-Hodgkin-Lymphom erkrankte. Eine Jury in Missouri hatte ihm rund 1,25 Millionen US-Dollar zugesprochen.
Bayer: Klagen dürften signifikant eingedämmt werden
In einer ersten Stellungnahme begrüßte Bayer das Urteil des Obersten Gerichtshofs. Das Urteil "sollte dazu beitragen, die Rechtsstreitigkeiten zu Roundup nach nahezu einem Jahrzehnt juristischer Auseinandersetzungen signifikant einzudämmen", teilte Bayer in Leverkusen mit. "Die Entscheidung dürfte dazu führen, dass aktuelle Klagen abgewiesen und mögliche künftige Klagen verhindert werden – soweit sie auf angeblich fehlenden Warnhinweisen beruhen."
Gleichzeitig will Bayer seine mehrgleisige Strategie zur Eindämmung der Glyphosat-Verfahren fortsetzen und will weiterhin eine finale Genehmigung des angekündigten Sammelvergleichs erreichen.
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In den vergangenen Wochen haben meine Kollegen Thomas May und Sascha Gebhard in ihren Analysen auf erhebliches Potenzial bei der Bayer-Aktie hingewiesen, u.a. wegen der technischen Ausgangslage und dem zu erwartenden Urteil im Glyphosat-Streit:
Fazit: Die Bayer-Aktie kann als Reaktion auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA um mehr als 15 % zulegen. Durch das heutige Urteil kommt Bayer dem Ziel näher, einen endgültigen Schlussstrich unter die unzähligen Gerichtsverfahren zu ziehen, mit denen sich Bayer wegen der angeblich krebserregenden Wirkung von Glyphosat seit der Monsanto-Übernahme konfrontiert sah.

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