BAUMOT GROUP schießt nach oben - Fahrverbote auch in Berlin
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Das Land Berlin muss an mindestens elf Straßenabschnitten Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge verhängen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe am Dienstag entschieden.
"Das Land Berlin ist verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Berlin bis spätestens 31. März 2019 so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) i.H.v. 40 µg/m3 im Stadtgebiet Berlin enthält", teilte das Gericht in einer Pressemitteilung mit. "Dazu gehören Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf mindestens elf Straßenabschnitten." Die Deutsche Umwelthilfe hatte ein Fahrverbot im gesamten Innenstadtbereich gefordert.
Die gesamte Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin finden Sie hier.
In einer ersten Reaktion können die Aktien des Dieselfilterherstellers Baumot Group kräftig zulegen. Zuletzt notieren die Papiere mehr als 10 Prozent im Plus.

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