Kommentar
15:30 Uhr, 09.10.2018

BAUMOT GROUP schießt nach oben - Fahrverbote auch in Berlin

Auch Berlin muss Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge verhängen, damit die Schadstoff-Grenzwerte eingehalten werden können, wie das Verwaltungsgericht Berlin entschieden hat. Die Aktien der Baumot Group können deutlich zulegen.

Erwähnte Instrumente

Das Land Berlin muss an mindestens elf Straßenabschnitten Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge verhängen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe am Dienstag entschieden.

"Das Land Berlin ist verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Berlin bis spätestens 31. März 2019 so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) i.H.v. 40 µg/m3 im Stadtgebiet Berlin enthält", teilte das Gericht in einer Pressemitteilung mit. "Dazu gehören Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf mindestens elf Straßenabschnitten." Die Deutsche Umwelthilfe hatte ein Fahrverbot im gesamten Innenstadtbereich gefordert.

Die gesamte Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin finden Sie hier.

In einer ersten Reaktion können die Aktien des Dieselfilterherstellers Baumot Group kräftig zulegen. Zuletzt notieren die Papiere mehr als 10 Prozent im Plus.

Aktien der Baumot Group AG
Statischer Chart
Live-Chart
stock3 TerminalChart analysieren
  • ()
    Hamburg
    VerkaufenKaufen

Sie interessieren sich für spannende Anlagethemen? Folgen Sie mir kostenlos auf der Investment- und Analyseplattform Guidants, um keinen Artikel zu verpassen!

Letzte Chance bis Ende Juni! Smartbroker+ FreeTrade & stock3 Ultimate – jetzt sichern!

90 Tage ohne Ordergebühren* bei Smartbroker+ handeln und on top bekommst Du 3 Monate Zugriff auf stock3 Ultimate im Wert von 269,97 € komplett kostenlos dazu.

Jetzt Depot eröffnen, Trading-Vorteile sichern und durchstarten!

*(zzgl. marktüblicher Spreads & Fremdkosten)

Passende Produkte

WKN Long/Short KO Hebel Laufzeit Bid Ask
Keine Ergebnisse gefunden
Zur Produktsuche

Keine Kommentare

Du willst kommentieren?

Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.

  • für freie Beiträge: beliebiges Abonnement von stock3
  • für stock3 Plus-Beiträge: stock3 Plus-Abonnement
Zum Store Jetzt einloggen