BaFin verlängert Verbot von ungedeckten Leerverkäufen
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Frankfurt (BoerseGo.de) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen von Aktien von elf Finanzunternehmen bis zum 31. März 2009 verlängert. Die Allgemeinverfügungen vom 19. und 21. September 2008 laufen damit also nicht wie ursprünglich geplant zum 31. Dezember 2008 aus.
Die Missstände, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels und die Stabilität des Finanzsystems gefährden, würden weiter bestehen, teilte die BaFin am Freitag mit. Es sei daher notwendig, die entsprechenden Regelungen der Verfügungen in vollem Umfang für weitere drei Monate aufrechtzuerhalten. Insbesondere sei weiterhin eine außergewöhnliche Volatilität bei Aktien von Kreditinstituten, Börsenbetreibern, Versicherungsunternehmen und weiteren Unternehmen der Finanzbranche festzustellen, welche deutlich über der der jeweiligen Indizes liegen.
Ungedeckte Leerverkäufe hätten weitere exzessive Preisbewegungen zur Folge und könnten deshalb "die Stabilität des Finanzsystems gefährden (...)und somit erhebliche Nachteile für den gesamten Finanzmarkt nach sich ziehen", betont die BaFin. Insbesondere bestehe die Gefahr, dass durch diese Transaktionen Liquiditätsengpässe verschärft würden, indem der Druck auf die Aktienkurse die Kapitalaufnahme der Unternehmen zusätzlich erschwere.
Das Leerverkaufs-Verbot gilt für die Aktien von Aareal Bank, Allianz, AMB Generali Holding, Commerzbank, Deutsche Bank, Deutsche Börse, Deutsche Postbank, Hannover Rück, Hypo Real Estate (HRE), MLP und Münchener Rück. Das Verbot soll laufend überprüft werden.
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