BaFin verlängert Verbot von Leerverkäufen bis zum 31. März 2009 (19.12.2008)
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Auch wenn die Meldung bereits vom 19. Dezember letzten Jahres datiert, ist diese aufgrund der bestehenden Aktualität an dieser Stelle noch einmal nennenswert:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen bis zum 31. März 2009 verlängert. Die Allgemeinverfügungen vom 19. und 21. September 2008 laufen also nicht – wie ursprünglich festgesetzt – zum 31. Dezember 2008 aus.
Zur Begründung dieser Maßnahme führt die BaFin unter anderem an, dass die Missstände, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels und die Stabilität des Finanzsystems gefährden, weiter bestehen.
Aktuell konsultiert die internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO das Thema „short-selling“ und man plant für Anfang des nächsten Jahres bereits einen Bericht über die Ergebnisse dieser Konsultation. Möglicherweise wird es dann auch zu einer internationalen Regulierung von short-selling kommen. (ir)
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