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10:16 Uhr, 25.03.2025

Bafin verhängt gegen Talanx 1,1 Mio EUR Geldbuße - Verstoß gegen WpHG

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DOW JONES--Die Finanzaufsicht Bafin hat Talanx mit einer Geldbuße in Höhe von mehr als 1 Million Euro wegen Verstoß gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) belegt. Wie die Bafin mitteilte, hatte der Versicherungskonzern nicht rechtzeitig bekanntgegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich war. Die Geldbuße betrage 1,095 Millionen Euro, Bafin habe sie laut Mitteilung am 6. März verhängt.

Die Bafin begründete die Entscheidung damit, dass Unternehmen wie Talanx AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, bekanntmachen müssen, wann und wo sie ihre Halbjahresfinanzberichte der Öffentlichkeit über das Unternehmensregister hinaus zur Verfügung stellen (Hinweisbekanntmachung). Halbjahresfinanzberichte, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens darstellen, seien für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können. Diese Hinweisbekanntmachung sei spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums sowie vor dem Halbjahresfinanzbericht zu veröffentlichen.

Eine nicht rechtzeitige - oder gar keine - Veröffentlichung der Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen sei ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die Bafin kann dies jeweils mit einer Geldbuße ahnden, maximal 10 Millionen Euro oder bis zu 5 Prozent des Gesamtumsatzes.

Kontakt zur Autorin: unternehmen.de@dowjones.com

DJG/uxd/sha

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