Bafin moniert Mängel bei Deutsche-Börse-Tochter Clearstream
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DOW JONES--Die Finanzaufsicht Bafin hat bei der Deutsche-Börse-Tochter Clearstream Mängel in der Geschäftsorganisation festgestellt. Eine Sonderprüfung des Wertpapierabwicklers habe ergeben, dass dessen operativ tätige Tochtergesellschaft die bankaufsichtlichen Anforderungen an die Prozesse der Liquiditätssteuerung und -überwachung nicht vollständig erfüllt habe, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mit. Das Institut sei bereits am 5. Dezember angewiesen worden, die Mängel zu beseitigen.
Ungeachtet dessen sei die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation insgesamt gewährleistet.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
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