Bafin moniert Fehler im Lagebericht 2023 von Baywa
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DOW JONES--Die Finanzaufsicht Bafin hat einen Fehler im Abschluss 2023 des Agrarkonzerns Baywa moniert. Wie die Behörde mitteilte, hat Baywa bestimmte Risiken im Lagebericht nicht hinreichend beschrieben und die Bedeutung nicht hinreichend erkennbar gemacht.
Dabei geht es um einen Konsortialkredit von 2,0 Milliarden Euro, von dem der Konzern zum 31. Dezember des betreffenden Jahres 1,75 Milliarden Euro in Anspruch genommen hatte. Der Konzern konnte aber laut Bafin den an den Kredit geknüpften Zinsdeckungsgrad (Interest Cover) bereits seit dem 30. Juni 2023 nicht einhalten, womit die Banken die sofortige Rückzahlung hätten verlangen können. Sie haben zwar im Rahmen eines sogenannten "Waiver" am 28. Juli 2023 bis Jahresende auf die Einhaltung verzichtet. Baywa habe über die Vorgänge aber nicht im Lagebericht berichtet, wie es eigentlich handelsrechtlich erforderlich gewesen wäre. Zudem habe bei einer Anleihe und bei Schuldverschreibungen mit kurzer Laufzeit (Commercial Papers) das Risiko bestanden, dass sie nicht hätten refinanziert werden können.
Baywa war vergangenes Jahr ins Straucheln geraten und einigte sich Ende 2024 mit den Banken auf ein Sanierungskonzept.
Die Bekanntmachung der Bafin habe weder Auswirkungen auf das operative Geschäft noch auf den Fortgang der Sanierung von Baywa, teilte ein Sprecher des Konzerns auf Anfrage von Dow Jones Newswires mit. Die Feststellungen der Behörde hätten auch keine Auswirkungen auf die Darstellungen im Konzernabschluss 2024. Sie beträfen allein die Frage, ob der damalige Vorstand die Lage des Unternehmens aus der Perspektive des Frühjahrs 2024 ordnungsgemäß eingeschätzt hatte. Es gehe der Behörde nicht um den "Zahlenteil", also den eigentlichen Konzernabschluss, sondern den Konzernlagebericht, so der Sprecher.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
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