Kommentar
16:42 Uhr, 09.01.2019

BaFin möchte ESMA Notfallmaßnahmen für CFDs und Forex dauerhaft implementieren

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die BaFin die Feiertage genutzt um eine Konsultation zum Verbot von CFDs und Forex-Produkten zu starten. Im Großen und Ganzen übernimmt die BaFin hier die Position der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Wie sehen diese Maßnahmen nun im Einzelnen aus?

Hebelbeschränkung auf 1:30 bis 1:2

Der erste und entscheidendste Punkt ist die gesetzliche Regulierung des maximalen Hebels. Dieser wird für Major-Forex-Paare auf 1:30 und für andere Währungspaare, Gold und die wichtigsten Indizes auf 1:20 gesetzt.

Andere Rohstoffe und kleinere Indizes werden auf 1:10 reduziert, für Aktien und „Andere“ gilt eine Beschrängung von 1:5, für Kryptowährungen wurde ein maximaler Hebel von auf 1:2 festgelegt.

Nach Aussage der ESMA wurden diese Hebel auf Basis der Volatilität gewählt. Hier stellt sich der kritische Trader einige Fragen: Ist der SMI (wird als kleiner Index gewertet) wirklich doppelt so volatil wie der DAX? Ist das Währungspaar EUR/GBP wirklich wesentlich weniger volatil als ein EUR/AUD? Geradezu absurd wird es im Bereich der Staatsanleihen. Diese laufen unter „Andere“ und daher gilt hier ein Hebel von 1:5. Sind deutsche Staatsanleihen wirklich 400 % volatiler als ein DAX? Gleiches gilt übrigens auch für US Staatsanleihen, die als doppelt so volatil eingestuft werden wie z.B. Tesla Aktien. Bei privaten Händlern ist der BUND ein beliebtes Instrument. Als CFD mit einer Margin von über 30.000 € ist dieser jedoch praktisch nicht mehr handelbar. Tradern bleibt für dieses Instrument daher nur der Future, wo die Intraday-Margin bei unter 1.000 € liegt (Testen Sie den Futures-Handel: kostenlose realtime Demo). Über Sinn und Unsinn dieser Regelungen kann sich jeder Trader seine eigene Meinung bilden. Festzuhalten bleibt, dass sich jeder Broker daran halten muss.

Neue Margin Close-Out Regeln

Der zweite Punkt ist ein automatisches Close-Out der Positionen bei einem Margin-Prozentsatz von 50 %. Sobald der Verlust aller offenen Positionen 50 % der geforderten Margin übersteigt, muss liquidiert werden. Bisher konnte jeder Broker selbst festlegen, wann Verlustpositionen zum Schutz des Kunden geschlossen wurden. Hier haben die Anbieter, auch aufgrund ihres jeweiligen Risikoprofils, verschiedene Ansätze zwischen 100 und 0 Prozent Liquidierungslevel verfolgt.

Abschaffung der Nachschusspflicht

Als dritten Punkt gibt es einen generellen Schutz vor negativen Kontensalden. Für deutsche Trader ist diese Regelung seit der Allgemeinverfügung der BaFin Mitte 2017 bereits bekannt, durch die ESMA wurde diese auch EU-weit abgeschafft.

Reduzierung der Incentives

Viertens werden Restriktionen für die Vergabe von Boni festgelegt. Aktionen wie „Handeln Sie 1.000 Round-Turns und erhalten Sie 100 EUR Gutschrift“ sind damit nun passé.

Standardisierung der Risikowarnung

Als fünften und letzten Punkt müssen Broker eine standardisierte Risikowarnung herausgeben, welche den Prozentsatz der Kunden ausweist, die im letzten Quartal Geld verloren haben. Dies wird mit Sicherheit zu Beginn für einiges an Diskussionen und vielleicht auch Amüsement in der Traderszene sorgen. In den USA ist dies seit Jahren Standard und eigentlich keiner Aufregung mehr Wert. Interessant wäre es hier, wenn andere Produkte dies auch müssten. Wenn wir uns das 1. Quartal 2018 anschauen, sollte wohl jeder Anleger, der mit ETFs z.B. auf den Dax unterwegs ist, im Verlust sein. Gleiches müsste auch für fast 100 % aller Anleger in deutschen Staatsanleihen mit negativen Zinsen gelten. Dieser Punkt ist für den Trader definitiv nicht als Nachteil zu werten.

Fazit

Unserer Erfahrung nach suchen Trader gerade wegen der Hebelbeschränkungen und der Bevormundung händeringend nach Alternativen. Wir raten dringend davon ab sich ins nicht EU Ausland zu begeben und damit auf wichtigen Schutz der EU zu verzichten. Auch eine Klassifizierung als Professioneller Händler sollte wohl überlegt sein, da damit auf essentielle Schutzmechanismen für Kleinanleger verzichtet wird.

Umso interessanter werden unter diesen Gesichtspunkten alternative Tradinginstrumente wir z.B. Futures. Hier hat insbesondere die Eurex mit neuen Produkten wie dem Mini-DAX und verlängerten Handelzeiten die Rahmenbedingungen für private Trader verbessert.

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Risikohinweis:
Dieser Artikel ist die persönliche Meinung des Autors. Er dient lediglich als Information. Diese Analysen dürfen nicht als Anlage- oder Vermögensberatung interpretiert werden. Eine Investitionsentscheidung bezüglich irgendwelcher Wertpapiere oder sonstiger Finanzinstrumente benötigt das Hintergrundwissen Ihrer persönlichen Situation, welche der Autor nicht kennt. Dieser Inhalt veraltet und wird nach Veröffentlichung nicht aktualisiert.

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