BaFin legt neue Risikostandards für Banken fest
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Frankfurt (BoerseGo.de) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat neue Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk) von Banken und Finanzdienstleistern festgelegt. Wie die Behörde mitteilte, werden durch die Neufassung der MaRisk vor allem die aufsichtlichen Anforderungen zum Liquiditätsrisiko und zu Risikokonzentrationen geschärft und ausgebaut. So müssten alle Institute künftig Stresstests für ihre wesentlichen Risiken und Risikokonzentrationen durchführen. Banken müssten zudem ihre Liquiditätsrisiken so steuern und überwachen, dass sie mögliche Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennen könnten. Verlustgefahren, die aus Risikokonzentrationen resultieren, müssen die Institute angemessen in das Risikomanagement einbeziehen, so die BaFin. Außerdem müssten künftig gruppenweite Risikostrategien entwickelt werden.
Gestärkt wird durch die Neufassung der MaRisk auch die Funktion des Aufsichtsrates. Dieser bekommt künftig ein direktes Auskunftsrecht gegenüber der internen Revision, so dass er seine Überwachungsfunktion besser ausüben kann. Bisher war der Aufsichtsrat in diese Beziehung auf die Kooperation des Vorstands angewiesen.
Einschränkungen gibt es bei Bonuszahlungen für Bank- und Finanzmanager. Bei der Berechnung von variablen Vergütungsbestandteilen von Geschäftsleitern und Mitarbeitern, die hohe Risikopositionen begründen können, dürfen kurzfristige Renditen keine Rolle mehr spielen. Institute müssten sich bei der variablen Vergütung solcher Personen am Erfolg der jeweiligen Abteilung und am Gesamterfolg des Instituts orientieren, erläutert die BaFin. Das Wohl des Mitarbeiters werde so an das Wohl des Instituts gebunden. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass ein Geschäftsabschluss unter Risikogesichtspunkten nicht vertretbar sei, müssten die Verantwortlichen einen Teil oder sogar ihren gesamten Bonus zurückzahlen.
Mit der neuen Fassung der MaRisk trägt die BaFin den Erkenntnissen aus der Finanzmarktkrise Rechnung und setzt Empfehlungen um, die auf internationaler Ebene (G20 und EU) erarbeitet wurden. Die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute müssen sich ab dem 31.12.2009 an die neuen Regeln halten.
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