Bafin belegt MTU wegen Adhoc-Pflicht-Verstoß mit 510.000 Euro Buße
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
FRANKFURT (Dow Jones) - Die Finanzaufsicht Bafin hat den Triebwerkshersteller MTU Aero Engines wegen Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung mit einer Geldbuße in Höhe von 510.000 Euro belegt. Das Unternehmen habe eine Insiderinformation, die der Ad-hoc-Publizitätspflicht unterliegt, nicht unverzüglich bekanntgegeben, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit. Um welche Information es sich handelte, wurde nicht erwähnt.
Insiderinformationen sind Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind, die aber im Falle ihres Bekanntwerdens den Kurs eines Finanzinstruments erheblich beeinflussen können. Durch ihre unverzügliche Veröffentlichung soll verhindert werden, dass Insider ihren Wissensvorsprung beim Handel mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten ausnutzen. Zudem soll sichergestellt werden, dass Anlegerinnen und Anleger in ihren Anlageentscheidungen nicht irregeführt werden.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/sha/cbr
Copyright (c) 2024 Dow Jones & Company, Inc.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|