Adori- Gründe der SPS-Pflichtangebotsuntersagung
Die SPS Vermögensverwaltung GmbH hat der ADORI AG den Grund für die Untersagung des Pflichtangebots durch die Bundesanstalt für Binanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) mitgeteilt. Der Inhalt der Angebotsunterlage sei mit der BAFin weitgehend abgestimmt gewesen, jedoch hätte die Bestätigung für die Finanzierung des Übern…