Anlagefreiheit für Pensionsfonds
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Plänen der Bundesregierung zur Lockerung der Anlagerichtlinien für betriebliche Pensionsfonds zugestimmt. Künftig können Pensionsfonds bis zu 100 Prozent ihres Kapitals in Aktien investieren, aber auch in öffentliche und private Anleihen, Investmentfonds oder Immobilien.
Experten gehen allerdings davon aus, dass ein Aktienanteil von 100 Prozent kaum wahrscheinlich sei, da Arbeitnehmer bei Rentenantritt mindestens die eingezahlten Beiträge erhalten müssen. Da für die Arbeitgeber andernfalls eine Nachschusspflicht bestünde, sei davon auszugehen, dass sie von den Anbietern der Pensionsfonds auf eine breite Streuung des Vermögens fordern.
Zwischen Finanzminister Hans Eichel und Arbeitsminister Walter Riester herrschte zunächst noch Uneinigkeit über die Festlegung der Anlagerichtlinien. Eichel plädierte anfangs für eine Begrenzung des Aktienanteils auf 50 Prozent. Bei einem höheren Anteil sollte das angesparte Kapital abgesichert werden.
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