Analysten unter Verdacht
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In den vergangenen Monaten sind Analysten immer mehr unter Verdacht geraten, keine objektiven Einschätzungen zu geben. So ist selbst der US-Energieriese kurz vor seiner Insolvenz noch zum Kauf empfohlen worden. Es gäbe Vermutungen, dass einige Analysten Kaufempfehlungen ausgesprochen hätten, privat jedoch von diesen Unternehmen abgeraten haben.
Internationale Behörden arbeiten deshalb an Standards zur Kontrolle der Analysten. Das vierte
Finanzmarktförderungsgesetz soll beinhalten, dass Analystenhäuser verpflichtet sind darauf hinzuweisen, wenn sie mindestens 1 Prozent der Anteile an dem analysierten Unternehmen halten und dadurch Interessenkonflikte entstehen könnten.
Die Analysten selbst räumten ein, dass Konflikte bei der Entscheidungsfindung entstehen. Analysten die Unternehmen negativ bewerten, laufen Gefahr Aufträge zu verlieren.
Ein Indiz dafür sei, dass manche Aktien zwar zum Kauf empfohlen werden, das Kursziel aber mit einem Wert angegeben wird, das unter dem aktuellen Börsenkurs liegt.
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