Altersvorsorge: Bei Scheidung halbe-halbe
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Seit 1. September 2009 ist das neue Scheidungsrecht in Kraft. Mit erheblichen Auswirkungen für beide Partner. Die gute Nachricht für Frauen lautet: Es wirkt sich meist zu ihren Gunsten aus. Rentenansprüche werden sofort bei der Scheidung sauber zwischen beiden aufgeteilt. Und auch beim Zugewinnausgleich ändert sich einiges. Lesen Sie hier die Einzelheiten. Früher mussten Geschiedene bis zum Rentenbeginn beider Ex-Partner warten, bis ihre Rentenansprüche endgültig aufgeteilt wurden. Beim Versorgungsausgleich wurde dann umständlich ermittelt, was alle Rentenansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung wert wären. Der Ausgleich wurde dann auf den Konten beider Ex-Partner ausschließlich bei der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen.
Die neuen Regeln greifen für alle Scheidungen ab dem 1. September 2009. Dann schaut man sich jeden Rentenbaustein der einzelnen Ex-Partner an, egal ob gesetzlich oder privat. Jeder Baustein wird halbiert und auf beide aufgeteilt, fertig! Bei Scheidungsverfahren, die bereits vor dem 1. September 2009 begonnen haben, wird der Versorgungsausgleich noch nach altem Recht durchgeführt.
Ein typisches Beispiel: Er hat Vollzeit gearbeitet, sie wegen der Kinder zeitweise gar nicht, zeitweise nur Teilzeit. Angenommen, er hat als Durchschnittsverdiener in 20 Jahren Ehe 20 Punkte bei der gesetzlichen Rentenversicherung angesammelt (jeder Punkt entspricht derzeit rund 25 Euro monatliche Rente). Sie hat bis zur Scheidung nur 12 Rentenpunkte zusammenbekommen. Dann werden bei der Scheidung die Rentenpunkte beider zusammengezählt und durch zwei geteilt. Macht für jeden 16 Rentenpunkte, die die Deutsche Rentenversicherung jedem auf seinem eigenen Konto gutschreibt.
Auf gleiche Weise geht man auch bei privaten Altersvorsorgeverträgen vor, zum Beispiel bei einer betrieblichen Direktversicherung. War der Versicherte der Ehemann, dann wird sein Versicherungsvertrag in zwei Policen aufgeteilt. Seine Ex-Frau bekommt eine eigene Police. Sie kann sich das Geld aber auch auf einen bereits bestehenden, auf ihren Namen laufenden Vertrag übertragen lassen. Gleiches gilt auch für sonstige private Rentenversicherungen, für Riester- und Rürup-Verträge.
Lässt sich ein Paar scheiden, bei dem beispielsweise er schon im Ruhestand ist, sie aber noch nicht, bekommt er sofort weniger Rente. Ihr wird dann entsprechend mehr für ihre späteren Altersbezüge gutgeschrieben.
Beim Zugewinnausgleich gilt: Schulden, die ein Partner mit in die Ehe gebracht hat, zählen künftig mit. Zugewinnausgleich heißt, vom Wertzuwachs beider während der Ehe bekommt jeder die Hälfte. Das ist der Normalfall, wenn die Partner in einem Ehevertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen haben. Früher wurden Schulden nicht mitgerechnet. Hatte er zu Beginn der Ehe beispielsweise 60.000 Euro Schulden und steht er nach Beendigung der Ehe schuldenfrei mit einem Vermögen von 20.000 Euro da, dann zählt das als Zugewinn von 80.000 Euro, der fein säuberlich halbiert wird. Sie hat also Anspruch auf 40.000 Euro. Früher hätte man nur das Vermögen von 20.000 Euro halbiert und sie hätte folglich nur 10.000 Euro verlangen können. Das neue Recht geht davon aus, dass die Ehepartnerin an der Schuldentilgung beteiligt war und folglich ein Recht auf finanziellen Ausgleich hat (umgekehrt natürlich genauso, wenn sie Schulden mit in die Ehe gebracht hat).
Nach neuem Recht ist es außerdem nicht mehr so einfach, Vermögen noch schnell bis zur Scheidung verschwinden zu lassen. Es gilt der Stichtag des Scheidungsantrags. Wenn die Ex-Frau den Verdacht hat, der Ex-Mann wollte noch schnell einiges verkaufen (etwa das Haus) und das Geld beiseite schaffen, kann sie beim Gericht problemlos eine einstweilige Verfügung erwirken, die das verhindert.
Carola Ferstl
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