Allianz schließt Vergleich mit Klägern
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Die Allianz AG hat heute mit den dreizehn Aktionären, die gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung am 08.02.2006 Anfechtungsklage erhoben hatten, einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Gegenstand des Vergleichs ist die Rücknahme aller Anfechtungsklagen durch die Kläger gegen Erstattung ihrer Gerichtskosten und ihrer Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( circa 72 000 Euro je Kläger ) durch die Allianz AG. Ferner werde die Allianz nach Wirksamwerden der Verschmelzung mit der italienischen RAS auf ihrer Internetseite eine Darstellung der Rechtsformunterschiede zwischen einer deutschen Aktiengesellschaft und einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea) veröffentlichen. Über die Kostenerstattung hinaus werden den Klägern laut der Allianz AG keinerlei Vorteile gewährt, zugesagt oder in Aussicht gestellt. Der Vergleichstext wird im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Allianz AG veröffentlicht.
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