AKW-Betreiber prüfen rechtliche Schritte gegen Moratorium
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Berlin/ München (BoerseGo.de) - Die Betreiber deutscher Atomkraftwerke bereiten sich darauf vor, juristisch gegen weitere Einschnitte in die Kernkraftnutzung vorzugehen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung, die sieben ältesten Meiler zumindest vorübergehend vom Netz zu nehmen, prüfen Atomkraftwerksbetreiber nach Informationen der Süddeutschen Zeitung konkrete rechtliche Schritte. Eon erwäge eine Klage gegen die entsprechende Verfügung des Umweltministeriums, berichtet das Blatt am Freitag.
Die Koalition hatte am Dienstag beschlossen, die sieben ältesten Reaktoren drei Monate lang abzuschalten. Das sog. Moratorium hat den Zweck Zeit zu gewinnen. Es soll in dieser Spanne geprüft werden, ob die Vorkehrungen in Deutschland ausreichen, um eine Katastrophe wie in Japan zu verhindern. Blieben die sieben Kernkraftwerke dauerhaft vom Netz, könnte das Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe nach sich ziehen, hieß es bei den Unternehmen.
Der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander äußerte bereits Verständnis für mögliche Regressforderungen der Energiekonzerne. "Ich schließe Millionenklagen der Atomkonzerne nicht aus", sagte der FDP-Politiker der Nordwest-Zeitung. "Das sind Aktiengesellschaften, und die Aktionäre werden irgendwann die Geschäftsführer fragen: Was macht ihr da eigentlich?" Die Branche rechnet damit, dass den vorläufigen Maßnahmen nach den Wahlen grundsätzliche Einschnitte folgen, darunter die endgültige Stilllegung weiterer Reaktoren.
Laut der Financial Times Deutschland spielen die Energieversorger bereits Szenarien für eine Änderung des Atomgesetzes durch, auf dem die Laufzeitverlängerung basiert. Mit dem Moratorium beabsichtige die Regierung de facto, die Laufzeitverlängerung insgesamt in Frage zu stellen, hieß es laut FTD bei einem Kernkraftbetreiber. "Das müssen wir rechtlich würdigen, und damit sind wir derzeit beschäftigt." Die Zeitung spekuliert, die Unternehmen wollten verhindern, die mit den eigentlich vereinbarten längeren Laufzeiten verknüpfte Brennelementesteuer in Höhe von 2,3 Milliarden Euro jährlich zahlen zu müssen, ohne später in den Genuss der Erträge zu kommen. "Spätestens, wenn der Gesetzgeber die Laufzeit verkürzt, ist die Rechtsgrundlage für die Steuer entfallen", sagte ein Branchenvertreter gegenüber der Zeitung.
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