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20:44 Uhr, 23.10.2001

aeco - einstweilige Verfügung

Die aeco N.V. hat heute eine einstweilige Verfügung gegen die Delisting-Regeln der Deutschen Börse erwirken können.

Dies teilt das Unternehmen am Abend mit. Demnach sind die neuen Regularien erst ab dem 1.4.2002 auf die Papiere von aeco anwendbar.

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