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08:16 Uhr, 22.06.2022

Ad hoc Mitteilung gem. Art 53 KR / Generalversammlung genehmigt Anträge des Verwaltungsrats

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Züblin Immobilien Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung

Ad hoc Mitteilung gem. Art 53 KR / Generalversammlung genehmigt Anträge des Verwaltungsrats

22.06.2022 / 08:16 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Anlässlich der 33. Ordentlichen Generalversammlung vom 21. Juni 2022 waren 60.2 % des Aktienkapitals vertreten. Allen Anträgen des Verwaltungsrates wurde zugestimmt:

  • Genehmigung des Geschäftsberichts 2021/22, des Vergütungsberichts sowie Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle
  • Verwendung des Bilanzverlusts und Vortrag auf neue Rechnung
  • Ausschüttung von CHF 1.00 pro Namenaktie aus Kapitaleinlagereserven (ex-Datum 23.06.2022)
  • Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
  • Wiederwahlen des bestehenden Verwaltungsrats sowie des Präsidenten
  • Wiederwahl der bestehenden Mitglieder in den Vergütungsausschuss
  • Wahl der neuen Revisionsstelle SWA Swiss Auditors AG
  • Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
  • Genehmigung der Vergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

Die Amtsdauer aller gewählten Vertreter beträgt ein Jahr und endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung 2023.


Ende der Ad-hoc-Mitteilung

Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Züblin Immobilien Holding AG

Hardturmstrasse 76

8005 Zürich

Deutschland

Telefon:

+41 44 206 29 39

Fax:

+41 44 206 29 38

E-Mail:

investor.relations@zueblin.ch

Internet:

www.zueblin.ch

ISIN:

CH0312309682

Börsen:

SIX Swiss Exchange

EQS News ID:

1380783

Ende der Mitteilung

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