Ad hoc Mitteilung gem. Art 53 KR / Generalversammlung genehmigt Anträge des Verwaltungsrats
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Züblin Immobilien Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung
Ad hoc Mitteilung gem. Art 53 KR / Generalversammlung genehmigt Anträge des Verwaltungsrats
22.06.2022 / 08:16 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Anlässlich der 33. Ordentlichen Generalversammlung vom 21. Juni 2022 waren 60.2 % des Aktienkapitals vertreten. Allen Anträgen des Verwaltungsrates wurde zugestimmt:
- Genehmigung des Geschäftsberichts 2021/22, des Vergütungsberichts sowie Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle
- Verwendung des Bilanzverlusts und Vortrag auf neue Rechnung
- Ausschüttung von CHF 1.00 pro Namenaktie aus Kapitaleinlagereserven (ex-Datum 23.06.2022)
- Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
- Wiederwahlen des bestehenden Verwaltungsrats sowie des Präsidenten
- Wiederwahl der bestehenden Mitglieder in den Vergütungsausschuss
- Wahl der neuen Revisionsstelle SWA Swiss Auditors AG
- Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
- Genehmigung der Vergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Die Amtsdauer aller gewählten Vertreter beträgt ein Jahr und endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung 2023.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Züblin Immobilien Holding AG
Hardturmstrasse 76
8005 Zürich
Deutschland
Telefon:
+41 44 206 29 39
Fax:
+41 44 206 29 38
E-Mail:
investor.relations@zueblin.ch
Internet:
www.zueblin.ch
ISIN:
CH0312309682
Börsen:
SIX Swiss Exchange
EQS News ID:
1380783
Ende der Mitteilung
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1380783 22.06.2022 CET/CEST
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