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10:38 Uhr, 07.05.2001

ACG: kein Grund für Haftbefehl gegen Bischof

Für einen Haftbefehl gegen das Aufsichtsratsmitglied der ACG AG, Heinz K. Bischof, besteht nach Aussage von ACG-CEO Peter Bohn kein Grund. Die Darlehensforderung einer Bank sei bereits beglichen worden, sagte Bohn am Freitag im Gespräch mit vwd. Deshalb hätte das Amtsgericht den Haftbefehl aufheben müssen.
Dabei sei es um die Ablösung eines Hypothekendarlehens gegangen, über dessen Höhe es Diskussionen zwischen beiden Parteien gegeben hat.

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