Nachricht
10:38 Uhr, 07.05.2001
ACG: kein Grund für Haftbefehl gegen Bischof
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Für einen Haftbefehl gegen das Aufsichtsratsmitglied der ACG AG, Heinz K. Bischof, besteht nach Aussage von ACG-CEO Peter Bohn kein Grund. Die Darlehensforderung einer Bank sei bereits beglichen worden, sagte Bohn am Freitag im Gespräch mit vwd. Deshalb hätte das Amtsgericht den Haftbefehl aufheben müssen.
Dabei sei es um die Ablösung eines Hypothekendarlehens gegangen, über dessen Höhe es Diskussionen zwischen beiden Parteien gegeben hat.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.