ABSURDE KLAGEN: Niemals Angelhaken schlucken
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SpiegelONLINE berichtet heute in einem Beitrag über absurde Klagen in den USA:
Bitte hier klicken, um den Original-Artikel auf SpiegelOnline einzusehen.
Niemals Angelhaken schlucken
Von Julia Maria Bönisch
Shawn Perkins wurde in einem Vergnügungspark vom Blitz getroffen, jetzt fordert er Schadenersatz vom Parkbetreiber: Jedes Jahr werden mit dem Stella-Award die absurdesten Schadenersatzklagen ausgezeichnet. SPIEGEL ONLINE präsentiert die Gewinner, eine Galerie des Aberwitzigen.
Ridgway/Hamburg - Arme Stella Liebeck: Einen frischen Kaffee hatte sich die damals 79-Jährige beim Fast-Food-Riesen McDonald's gekauft, im Auto - in einem parkenden wohlgemerkt - prompt verschüttet und sich ihre Beine damit verbrüht. Die Leidgeplagte zog vor Gericht und erstritt sich 640.000 Dollar Schadenersatz: eine stolze Summe für das kleine Missgeschick.
True Stella Awards:
Die wahre Rangliste der absurdesten Schadenersatzklagen
1. Platz:
Tödliche Verwechslung
2. Platz:
Streunender Hund, von Gott gesandt
3. Platz:
Zwangsdiät im Lagerraum
4. Platz:
Schweigen des Opfers erkauft
5. Platz:
Sportstar im Knast
6. Platz:
Neuer Dreh für Fast-Food-Klage
7. Platz:
Vom Blitz getroffen
8. Platz:
Kraftprobe mit Kekskonzern
Der Fall machte Furore und Frau Liebeck kam zu zweifelhafter Berühmtheit - nicht zuletzt wegen des nach ihr benannten "True Stella Awards". Einmal jährlich zeichnet Journalist Randy Cassingham in Colorado Fälle wie ihren aus und veröffentlicht sie auf seiner Homepage.
Gleich mehrere heiße Favoriten kämpften um den Titel für das Jahr 2003, acht Fälle haben es jetzt zu der zweifelhaften Ehre eines Preisträgers gebracht. Unter ihnen ist zum Beispiel die Klage des 19-jährigen Cole Bartimoro, der das Gehalt eines Profi-Basketballers von seinem College einfordert. Spektakulär auch die Klage des Priesters und verurteilten Sexualstraftäters David Hanser: Er brachte das Opfer seiner Vergewaltigung vor Gericht (siehe Kasten "True Stella Awards").
Die Storys um die dreisten Kläger sind inzwischen so beliebt, dass im Internet längst weitere wilde Gerichtsgeschichten kursieren. Per Email verbreiten sich die urbanen Legenden rasend schnell und sind noch spektakulärer als die tatsächlichen Stella-Fälle. Die Geschichte von Jerry Williams zum Beispiel aus dem Bundesstaat Arkansas ist zwar schlicht erlogen, lässt sich aber wunderschön erzählen: Williams bekam angeblich 14.500 Dollar Schmerzensgeld, nachdem ihn der Beagle des Nachbarn in den Hintern gebissen hatte. Der Betrag fiel nur deshalb so gering aus, weil die Jury in Erwägung zog, der Hund könnte sich durch die Schüsse aus Williams' Schrotgewehr provoziert gefühlt haben (siehe Kasten "Internet-Legenden").
Internet-Legenden:
Die SPIEGEL-ONLINE-Rangliste der schönsten Schadenersatz-Sagen
1. Platz:
Fönfrisur bei 600 Watt
2. Platz:
Kaffee kochen bei voller Fahrt voraus
3. Platz:
Vorderzähne gegen ein paar Dollar
4. Platz:
Pfützen machen kann sich lohnen
5. Platz:
Schmerzensgeld für saftige Pobacke
6. Platz:
Erzwungene Diät mit Hundefutter
7. Platz:
Langfinger in Nöten
8. Platz:
Stolperfalle Kind
Tatsächliche Schadenersatz- oder Schmerzensgeldklagen können Unternehmen jedoch teuer zu stehen kommen. Schließlich begeistern sich noch andere Amerikaner für Stella Liebecks Weg, Geld zu verdienen. Deshalb findet sich auf Verpackungen und in Gebrauchsanweisungen eine Vielzahl nützlicher Hinweise.
Manchmal jedoch gleiten die Tipps der Hersteller aus lauter Klageangst ins Lächerliche ab. Wäre etwa diese Warnung eines Angelhaken-Herstellers wirklich notwendig gewesen: "Vorsicht! Nicht schlucken!" Einer Erwähnung würdig befand die Organisation Michigan Lawsuit Abuse Watch auch diesen Tipp: "Vor dem Zusammenfalten Kind herausnehmen". Er stammt aus der Feder eines Kinderwagen-Produzenten.
Auch die Leute von Michigan Lawsuit Abuse Watch vergeben - ähnlich wie Cassingham - einmal jährlich einen eher unbeliebten Preis. Die Juristen, Verbraucherschützer und Konsumenten zeichnen die unmöglichsten Warnhinweise aus, die aus Fällen wie die der Stella Awards entstehen. Der Hinweis "Erlauben Sie nicht Ihren Kindern, in dieser Spülmaschine zu spielen" ist bei den Gebrauchsanweisungs-Wächtern besonders beliebt.
Der Gewinner des letzten Abuse-Awards hatte sich jedoch eine ganz besondere Anleitung für sein Produkt erdacht. Er hatte einen Rohrreiniger mit dem Rat "Wenn Sie diese Anweisungen und Warnungen nicht lesen und verstehen können, sollten Sie dieses Produkt nicht verwenden" versehen. Harte Konkurrenz bekommt er nur vom Vorjahressieger, einem Schlafmittelproduzenten. "Achtung", hatte der in die Packungsbeilage geschrieben, "dieses Produkt kann Müdigkeit hervorrufen".
Angler im Nebel: Abuse-Award für ihre Haken
Doch nicht nur in den USA treibt die Klagewut der Bürger seltsame Blüten. Auch deutsche Gerichte beschweren sich über den Missbrauch der Justiz. Der Neubrandenburger Hans-Josef Brinkmann hatte hier zu Lande etwa gegen den Hersteller von Mars geklagt, weil der Schokoriegel - welch Überraschung - Zucker enthält und so zum Auftreten von Diabetes führen kann. Der zuckerkranke Brinkmann, der täglich zwei Mars gegessen und sie mit einem Liter Coca-Cola heruntergespült hatte, fühlte sich vom Konzern Masterfood unzureichend über die Gesundheitsrisiken aufgeklärt.
Brinkmann forderte neben 5620 Euro Schmerzensgeld Kosten für medizinische Behandlung und Zahnersatz und verklagte auch den Coca-Cola-Konzern auf 7159 Euro. Beide Klagen wiesen die Gerichte ab. Was der Kläger isst, so die Richter, kann er immer noch selbst entscheiden.
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