Verlustverrechnung von Termingeschäften: Die Chronik des Steuerirrsinns!
Wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet, haben sich die Ampelparteien auf eine Aufhebung der Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften geeinigt, und zwar rückwirkend bis zu ihrer Einführung im Jahr 2020.