Web.de schließt gerichtlichen Vergleich
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Die Web.de AG hat vor dem Landgericht Karlsruhe einen gerichtlichen Vergleich mit sämtlichen Klägern geschlossen. Damit wurden sämtliche anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 6. und 7. Juli 2005 wurden zurückgenommen.
Im Rahmen des Vergleichs hat sich die Web.de AG dazu verpflichtet, die bestehende Ermächtigung zum Rückkauf von Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals (3,8 Millionen Aktien) den Hauptversammlungen 2006 sowie 2007 zur Erneuerung vorzulegen. Gleichzeitig hat sich das Unternehmen verpflichtet, im rechtlich zulässigen Rahmen, bis zum 31. August 2007 - auf der Basis eines gesonderten Beschlusses des Vorstands und unter Anrechnung der von der Gesellschaft bereits gehaltenen eigenen Aktien - Aktien im Umfang von insgesamt 10% des bestehenden Grundkapitals zurück zu erwerben und gemäß der jeweiligen Ermächtigung vollständig zu verwenden. Ab dem 1. September 2007 sollen dann auf der Basis eines gesonderten Beschlusses des Vorstands und im Einklang mit bestehenden gesetzlichen Vorschriften erneut 10 % des dann bestehenden Grundkapitals zurück erworben werden.
Die Verpflichtung zum Rückerwerb erlischt sobald der Aktienkurs der Web.de AG einen Wert von 11,10 Euro erreicht. Das entspricht dem ungefähren derzeitigen, rechnerischen Wert liquider und liquiditätsnaher Mittel pro Aktie nach Vollzug der Transaktion.
Durch die Regelungen des gerichtlichen Vergleichs soll Aktionären Gelegenheit gegeben werden, den Wert der Aktie am Markt zu realisieren, hieß es.
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