Web.de erhält Anfechtungsklage
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Die Web.de AG und die United Internet AG haben Verträge über die umfassende Allianz beider Gesellschaften abgeschlossen. Gegenstand der Allianz ist insbesondere die Übernahme des Geschäftsbereiches Internet-Portal der Web.de AG mit allen Mitarbeitern, Technologien, Vermögensgegenständen sowie Marken- und Lizenzrechten durch die United Internet AG. Nach der bereits im Mai 2005 erfolgten Zustimmung des Bundeskartellamts, stehen die Verträge noch unter dem Vorbehalt, dass der Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung zu den Veräußerungsverträgen unanfechtbar geworden ist.
Nachdem die Hauptversammlung der Web.de AG den Verträgen mit einer Mehrheit von 99,87 % zugestimmt hat, sei der Gesellschaft nun eine Anfechtungsklage zweier Aktionäre gegen den Zustimmungsbeschluss sowie die Entlastungsbeschlüsse zugestellt worden.
Für den Fall, dass eine Anfechtungsklage rechtshängig wird, sei in den Verträgen unter anderem vorgesehen, dass die Web.de AG und die United Internet AG gemeinsam über die Erfolgsaussichten und die Relevanz der Anfechtungsklagen beraten werden und gemeinsam darüber entscheiden, ob sie gegebenenfalls auf das Erfordernis der Unanfechtbarkeit des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung verzichten. Ein solcher Verzicht sei jederzeit durch privatschriftliche Vereinbarung der Parteien möglich.
Der Vorstand geht nach eigenen Angaben daher unverändert davon aus, dass die Transaktion im Zeitrahmen umgesetzt wird.
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