VW: Richter geben Porsche Recht
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Stuttgart (BoerseGo.de) - Im Streit um die Mitbestimmung bei VW hat der Sportwagenhersteller Porsche vor dem Arbeitsgericht Stuttgart Recht bekommen. Die vom VW-Konzernbetriebsrat angestrengte Klage sei abgewiesen worden, teilte die Porsche Automobil Holding SE am Dienstag mit. Die Arbeitnehmervertreter von VW vertraten die Rechtsauffassung, dass der Wolfsburger Automobilhersteller von Porsche beherrscht werde und sie deshalb am Zustandekommen der Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche SE hätten beteiligt werden müssen. Der Richter am Arbeitsgericht Stuttgart, Dr. Roland Kammerer, betonte aber in seiner Urteilsverkündung, dass zwischen Porsche und VW weder zum Zeitpunkt der Verhandlungen im März 2007 noch heute bei einer Beteiligung von gut 30 Prozent der Stimmrechte an der Volkswagen AG ein Abhängigkeitsverhältnis bestand beziehungsweise besteht. Die Mitbestimmungsvereinbarung sei deshalb rechtmäßig zustande gekommen.
Nach der Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche SE können die Arbeitnehmer von Porsche und VW die gleiche Anzahl von Sitzen im SE-Betriebsrat beanspruchen. Der VW-Betriebsrat fühlt sich damit im gemeinsamen Betriebsrat der Holding wie auch im Aufsichtsrat aber nicht angemessen vertreten.
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