Versicherer fordern Regeln für Cannabis im Straßenverkehr
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Die Versicherer haben die Bundesregierung nach der Billigung des Cannabisgesetzes im Bundesrat aufgefordert, möglichst schnell klare Regeln für den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr zu schaffen. "Wir brauchen idealerweise mit der Legalisierung am 1. April einen THC-Grenzwert, der gelegentlich kiffende, aber fahrtaugliche Autofahrer nicht kriminalisiert", sagte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen.
Aktuell drohen Autofahrern laut dem Verband trotz der Legalisierung Geldbußen, Fahrverbote und Punkte in Flensburg, sobald bei ihnen kleinste Mengen des Cannabis-Wirkstoffs THC im Blut nachgewiesen werden. Das Problem: THC werde im Körper viel langsamer und anders abgebaut als Alkohol - und könne daher regelmäßig auch dann noch im Blut nachweisbar sein, wenn die berauschende Wirkung längst vorbei sei. "Wer abends etwas Alkohol trinkt, kann in der Regel am nächsten Morgen wieder Autofahren. Wer abends einen Joint raucht, kann auch nach zehn bis zwölf Stunden gegen geltendes Recht verstoßen", so Asmussen. Er plädierte daher für einen THC-Grenzwert, der in etwa der 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol entspricht.
Der Verband betonte, wer mit THC im Blut einen Unfall verursache, riskiere auch nach der Legalisierung seinen Versicherungsschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahle dann zwar den Schaden des Unfallopfers in voller Höhe, nehme den Unfallverursacher aber in Regress. "Die Kaskoversicherung kann die Leistungen kürzen, unter Umständen sogar vollständig versagen", warnte der GDV.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/mgo
Copyright (c) 2024 Dow Jones & Company, Inc.