TV-Loonland schließt Aktionäre von HV aus
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Die TV-Loonland-Aktionäre Michael Briem und Aktieninvestor.com AG deren alleinvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied Briem ist, wurden durch die Verwaltung gestern von der Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung der TV-Loonland AG ausgeschlossen. Dies gab das Unternehmen heute in München bekannt.
Briem hatte Aktien mit einem Stimmrechtsanteil von 4,99 % und die Aktieninvestor.com AG Aktien mit einem Stimmrechtsanteil von 24,91 % zur Hauptversammlung angemeldet, mithin zusammen 29,90 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Nach den der Gesellschaft vorliegenden Informationen hat Briem zudem weitere Aktien mit einem Stimmrechtsanteil von mindestens 2 % erworben, so dass die Investorengruppe sowohl den maßgeblichen Schwellenwert von 25 % als auch den der Kontrollerlangung von 30 % überschritten hat. Die Gesellschaft geht daher davon aus, dass die Investorengruppe Briem/Aktieninvestor.com AG eine Kontrollmehrheit von mindestens 31,90 % der Stimmrechte hält.
Nach den Feststellungen der Gesellschaft haben die vorgenannten Aktionäre weder die Überschreitung der 25 %-Schwelle nach dem WpHG noch die Erlangung der Kontrolle über die Gesellschaft nach dem WpÜG gemeldet bzw. veröffentlicht. Auch die Veröffentlichung eines Pflichtangebots nach § 35 WpÜG sowie die Übermittlung der Angebotsunterlagen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seien nicht erfolgt. Ein Pflichtangebot sei ebenfalls nicht angekündigt.
Die Gesellschaft habe vor der Hauptversammlung unmittelbar nach Bekanntwerden der maßgeblichen Fakten Rechtsgutachten zu der Frage eingeholt, welche Rechtsfolgen sich hieraus ergeben. Übereinstimmendes Ergebnis dieser Gutachten sei, dass die betroffenen Aktionäre von ihrem Recht zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung nach § 28 WpHG und § 59 WpÜG ausgeschlossen sind.
Die Aktieninvestor.com AG habe der Gesellschaft unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung angekündigt, sie werde gegen sämtliche in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse Anfechtungsklage erheben. Darüber habe sie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern für jede neue Maßnahme angekündigt, insbesondere für den Fall der Zustimmung zu geplanten und in Vorbereitung befindlichen Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital.
Den angekündigten rechtlichen Schritten werden seitens der Gesellschaft vor dem Hintergrund der dokumentierten und juristisch sorgfältig geprüften Sachlage keine Erfolgsaussichten eingeräumt. Die Gesellschaft werde daher ungeachtet der angekündigten rechtlichen Schritte zur Stärkung ihrer Kapitalbasis und zum Zwecke der Umsetzung der Geschäftsstrategie die geplanten Kapitalerhöhungsmaßnahmen konsequent weiterverfolgen.
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