TV-Loonland: Abweisungsurteil rechtskräftig
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Nach Abweisung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage der Aktieninvestor.com AG durch das Landgericht München I am 19. Januar 2006, hat die Aktieninvestor.com AG gegenüber dem Landgericht München I nunmehr einen Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln erklärt. Damit ist das am 19. Januar 2006 verkündete Urteil rechtskräftig geworden.
Das Gericht bestätigt in diesem Urteil, dass der von der Gesellschaft vorgenommene Ausschluss der Aktieninvestor.com AG/Dr. Briem von der Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung am 29. August 2005 wegen Verstoßes gegen Meldepflichten des WpHG rechtmäßig erfolgt ist und die gefassten Hauptversammlungsbeschlüsse wirksam bleiben.
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