Teles - Gericht erklärt VoIP-Patente für nichtig
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Das Bundespatentgericht hat die VoIP-Patente der Teles AG für nichtig erklärt. In den Patent-Nichtigkeitsverfahren der Firmen Cisco und Quintum gegen das Deutsche und den deutschen Teil des Europäischen VoIP-Patents von Teles hob der 4. Senat des Bundespatentgerichts in München gestern dieses Patent bzw. diesen Patentteil auf, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Als Grund für diese Entscheidungen nannte die Vorsitzende Frau Winkler in ihrer kurzen mündlichen Begründung die mangelnde Erfindungshöhe beider Patente.
Die Urteile seien aber noch nicht rechtskräftig. Teles hat deshalb beschlossen, gegen diese Urteile beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Berufung einzulegen, da dieser Entscheidungsgrund nach Einschätzung des Vorstands bei der dortigen richterlichen Überprüfung keinen Bestand haben dürfte. Schließlich sei die Erfindungshöhe der beiden Patente schon allein dadurch zweifelsfrei nachgewiesen, dass wegen der gleichen Erfindung noch Jahre nach deren Patentierung (im Jahr 1996) eine Serie von weiteren Patenten erteilt wurde.
Die Aktien der Teles AG wurden vorübergehend vom Handel ausgesetzt. Aktuell verlieren die Papiere 7,09 % auf 4,98 Euro.
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