Telegate erwartet Senkung der Datenkosten
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Der Auskunftsdienstleister Telegate AG begrüßt das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg und erwartet daraus eine deutliche Senkung der Datenkosten. Wie das Unternehmen mitteilte, stelle das Urteil klar, dass alternativen Auskunftsanbietern nur Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen, die mit der reinen Übermittlung von Teilnehmerdaten verbunden sind. Nicht jedoch dürften Kosten überwälzt werden, die beispielsweise für das Erfassen oder Pflegen von Teilnehmerdaten anfallen.
Diese Entscheidung des EuGH sei ein Meilenstein für Telegate. Bei der Anpassung der Gebühren in Deutschland nach den Vorgaben des EuGH rechnet Telegate mit einer jährlichen Ersparnis von mehr als 2 Mio. Euro.
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