syzygy - Sonderausschüttung am 13.04.2004
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Die syzygy wird die auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04. Juni 2003 beschlossene Kapitalherabsetzung in Höhe von EUR 1,50 pro Aktie voraussichtlich am 13.04.2004 durchführen. Am 09.10.2003 wurden die entsprechenden Eintragungen des Amtsgerichtes im Bundesanzeiger publiziert. Gem. §225 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) darf die Sonderausschüttung jedoch erst nach Ablauf einer auf den letzten Veröffentlichungstermin folgenden Frist von 6 Monaten erfolgen, so dass die Ausschüttung voraussichtlich am 13.04.2004 erfolgen werde, so das Unternehmen. Anspruch auf die Ausschüttung haben alle Aktionäre, die am letzten Handelstag vor Ausschüttung (am 08.04.2004) Aktien der syzygy AG in ihrem Depot halten und dadurch von Clearstream erfasst werden. Da die Sonderausschüttung aus dem steuerlichen Einlagenkonto entnommen wird, erfolge die Ausschüttung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer sowie des hierauf entfallenden Solidaritätszuschlags. Für inländische Privatanleger, die in der Vergangenheit mit weniger als 1% des Grundkapitals beteiligt waren (entspricht 120.000 Aktien), sei die Ausschüttung daher steuerfrei.
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