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11:31 Uhr, 09.07.2024

Steuerzahlerbund: Belastung durch Steuern und Abgaben bei 52,6 Prozent

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones) - Die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalt liegt in Deutschland in diesem Jahr voraussichtlich bei 52,6 Prozent. Das ergaben Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts (DSi) für den Bund der Steuerzahler Deutschland. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Belastung damit um rund 0,1 Prozentpunkte gesunken. Der Verband führt dies auf den Abbau der kalten Progression zurück. Ohne diesen Schritt wäre die Belastungsquote nach DSi-Berechnungen dagegen um rund 0,35 Prozentpunkte höher ausgefallen und hätte dann knapp 53 Prozent betragen.

Der Steuerzahlerbund betonte, dass eine Belastung durch Steuern und Abgaben in Höhe von mehr als der Hälfte des Einkommens zu hoch sei. Er forderte von der Bundesregierung, die kalte Progression weiterhin abzubauen, die Grundsteuer-Reform aufkommensneutral zu halten und die Umsatzsteuersätze für Wärme und Strom auf den ermäßigten Satz von 7 Prozent zu senken.

"Der jährliche Abbau der kalten Progression im Einkommensteuerrecht seit 2016 ist ein wichtiger Teilerfolg für uns. Eine strukturelle Tarifreform zur spürbaren Entlastung vor allem der Mittelschicht lässt aber weiter auf sich warten. Deshalb muss der Abbau der kalten Progression institutionell verlässlich abgesichert werden!", forderte der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel. Er rief zudem mittelfristig zu einer durchgreifenden Reform des Einkommensteuertarifs auf. Langfristig sollte es politisches Ziel sein, die Belastungsquote unter die 50-Prozent-Marke zu drücken.

Zur kurzfristigen Entlastung der Bürger forderte der Steuerzahlerbund die Absenkung der Umsatzsteuersätze für Wärme und Strom im privaten Bereich auf den ermäßigten Satz von 7 Prozent. Denn es handle sich dabei um lebensnotwendige Güter. Darüber hinaus müsste die im EU-Vergleich hohe Stromsteuer in Deutschland reduziert werden, so der Verband. Sie sollte für private Haushalte auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß gesenkt werden, also von derzeit 2,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 0,1 Cent/kWh. "Für das produzierende Gewerbe gibt es bereits eine Senkung - sie sollte auch den Privathaushalten gewährt werden", sagte Holznagel.

Der Steuerzahlerbund forderte die Politik außerdem erneut auf, dass die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral umgesetzt wird. Hier seien auch die Kommunen gefordert, bei der Festlegung der Hebesätze so vorzugehen, dass die Bürger in der Summer nicht mehr an Grundsteuer zahlen müssten.

Holznagel betonte zudem die grundsätzliche Skepsis des Steuerzahlerbunds gegenüber dem Bundesmodell der neuen Grundsteuer. "Das Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig! Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das der Verfassungsrechtler Professor Dr. Gregor Kirchhof im Auftrag unseres Verbandes gemeinsam mit Haus & Grund Deutschland angefertigt hat. Dieses Gutachten dient als Grundlage für unsere Musterklagen gegen das Bundesmodell, das in elf Ländern gilt", sagte er.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com DJG/aat/apo

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