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15:58 Uhr, 04.10.2011

Sky Deutschland sieht zunächst keine Konsequenzen aus EuGH-Urteil

München (BoerseGo.de) – Der Bezahlsender Sky Deutschland sieht für sich erst einmal keine Konsequenzen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu Übertragungen im Bezahlfernsehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied zuvor, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen ausländische Decoderkarten nicht verboten werden dürfen.

Zunächst müsse das Urteil des EuGH in Großbritannien in Recht umgesetzt werden, so ein Sky Deutschland-Sprecher am Dienstag in München. Danach müssen sich die Rechteverkäufer eine neue Strategie bei der künftigen Vermarktung von beispielsweise Sportrechten machen.

Das Unternehmen sieht in dem Urteil jedoch auch Chancen. So könnten die eigenen Produkte in Zukunft auch in anderen Ländern angeboten werden. Branchenbeobachter gehen davon aus, dass das EuGH-Urteil die Verhandlungsposition der Sender auch gegenüber den Ligen stärken könnte, da die vor allem an exklusiven Rechten interessiert seien. Exklusive Rechte seien nach dem Urteil ber nur noch schwer zu garantieren.

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Über den Experten

Christian Zoller
Christian Zoller

Christian Zoller studierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg sowie an der WU Wien, mit den Schwerpunkten Investmentbanking und Corporate Finance. Seit 1995 ist er in den Bereichen Fundamentalanalyse und Technische Analyse tätig. Seine berufliche Laufbahn führte Zoller unter anderem zur Austria Presse Agentur (APA-Finance), zu BörseDaily und stock3. Zudem verfasste er Fachartikel für den Newsletter „Trendwatch“ des Heikin-Ashi-Experten Dan Valcu und ist Autor des Fachbuchs „Behavioral Finance bei Technischer Analyse“. Für die Finanzmarktanalyse verwendet Zoller unter anderem gerne Saisonalitäten, die Sentimentanalyse, Fundamentaldaten und die Charttechnik.

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