Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK lädt Vorstände, Unternehmer und Investoren am 12. April 2023 zur Informationsveranstaltung zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz ein
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EQS-Media / 07.04.2023 / 10:30 CET/CEST
Am 16. Dezember 2019 ist bereits die EU-Richtlinie zum Schutz von
Hinweisgebern in Kraft getreten. Betroffen sind alle Unternehmen mit über 50
Mitarbeitern. Auch wenn sich die Umsetzung ins nationale deutsche Recht noch
verzögert, sieht die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. darin die Chance auf eine Verbesserung der Corporate Compliance und fordert daher alle börsennotierten Unternehmen zu
einer proaktiven Umsetzung auf. Die Einrichtung eines externen und
unabhängigen Hinweisgebersystems hat für alle Stakeholder durchweg positive
Auswirkungen und trägt damit wesentlich zu einer besseren Corporate
Compliance & Governance in Deutschland bei.
Gemeinsam mit EQS, dem Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in
Europa, laden wir alle Interessierten für den 12. April 2023 um 14:00 Uhr zu einer virtuellen Informationsveranstaltung ein, um über den aktuellen Sachstand und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten zu berichten. Im Anschluss daran sollen u.a. Chancen und Risiken des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes für Unternehmen und Aktionäre diskutiert werden. Melden Sie sich unter www.sdk.org/hinweisgeberschutz für das kostenlose Webinar am 12. April 2023 um 14 Uhr an.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-0
E-Mail: presseinfo@sdk.org
Emittent/Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Schlagwort(e): Recht
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.