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14:30 Uhr, 18.04.2019

Scherzer & Co. AG: Offener Brief an Vorstand und Aufsichtsrat der Lotto24 AG

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DGAP-Media / 18.04.2019 / 14:30

Scherzer & Co. AG: Offener Brief an Vorstand und Aufsichtsrat der Lotto 24 AG zum Übernahmeangebot der Zeal Network SE und zur geplanten zukünftigen Zusammenarbeit beider Gesellschaften.

Die Scherzer & Co. AG ist langjährige Aktionärin der Lotto24 AG. Sie hat am 18. April nachfolgendes Schreiben an die beiden Vorstände und den Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft per E-Mail versandt.

Vorstand und Aufsichtsrat der Lotto24 AG
Straßenbahnring 11

20251 Hamburg

Köln, 18. April 2019

Übernahmeangebot der Zeal Network SE, geplante zukünftige Zusammenarbeit der Lotto24 AG und der Zeal Network SE

Sehr geehrte Frau von Strombeck, sehr geehrter Herr von Zitzewitz, sehr geehrter
Herr Professor Berchtold,

in einem offenen Brief vom 9. April hatten wir Sie im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Zeal Network SE für die Lotto24 AG aufgefordert, den Abschluss eines Beherrschungsvertrages mit der Zeal Network SE einzufordern. Wir hielten und halten dies für dringend geboten, da zwischen beiden Gesellschaften nach Abschluss des Übernahmeverfahrens allerengste Geschäftsbeziehungen geplant sind und gleichzeitig Zeal Network mehr als 90 % der Aktien von Lotto24 halten wird. Geplant ist u.a. der Abschluss eines sogenannten Co-Operation & Brokerage ("C&B") Agreement. Dieses soll die Bedingungen verbindlich regeln, zu denen die Lotto24 AG bisherige Kunden von Zeal Network gegen Zahlung von ggf. produktspezifischen Provisionen auf die mit diesen Kunden erzielten Umsätze übernimmt. Wir hatten Sie in unserem Schreiben vom 9. April aufgefordert, die wesentlichen wirtschaftlichen Eckpunkte des C&B Agreements noch vor Ende des Übernahmeverfahrens, also bevor es eine Beherrschung der Lotto24 durch Zeal gibt, zu vereinbaren.

In Ihrem Antwortschreiben vom 9. April legen Sie dar, dass der Abschluss eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages auf Vorschlag von Lotto24 bereits Ende letzten Jahres intensiv mit Zeal diskutiert wurde, letztendlich Zeal aber den Abschluss eines solchen Vertrages abgelehnt habe. Vor dem Abschluss eines C&B Agreements, so argumentieren Sie in Ihrer Antwort, seien eine Vielzahl von Vorfragen zu klären, bevor die kommerziellen Eckpunkte festgelegt werden können. Wir schließen daraus, dass Sie einen kurzfristigen Abschluss der Vereinbarung für unwahrscheinlich halten, jedenfalls nicht mehr während der Nachfrist des laufenden Übernahmeangebotes.

Letztendlich werden Sie also vor der Situation stehen, mit einem Ihrer schärfsten Konkurrenten, der gleichzeitig über 90 % der Aktien unserer Gesellschaft hält, einen die Zukunft von Lotto24 bestimmenden Vertrag zu verhandeln. Wir halten die damit für Sie verbundenen Interessenkonflikte für kaum lösbar, zumal erschwerend hinzukommt, dass Sie, sehr geehrte Frau von Strombeck, und Sie, sehr geehrter Herr von Zitzewitz, nach einer Schamfrist im Management beider Gesellschaften vertreten sein werden. Wir stellen uns an dieser Stelle bereits die Frage, ob Sie einen solchen Vertrag unter fremden Dritten, also etwa mit Ihrem Wettbewerber Lottoland, überhaupt nur in Erwägung ziehen würden.

Zeal Network hat in den vergangenen Jahren durch die gewählte Struktur eines Zweitlotterienanbieters mit Sitz in Großbritannien kaum an der hervorragenden Entwicklung von Online-Lotto in Deutschland partizipieren können. Dazu kommen steuerliche und regulatorische Probleme, die die Wettbewerbsposition von Zeal im Vergleich zu Lotto24 geschwächt haben und zukünftig weiter schwächen werden. Letztlich erfolgt das Übernahmeangebot an die Aktionäre von Lotto24 aus der schieren Not. Es kann nicht sein, dass unsere Gesellschaft der Zeal zum Nachteil von uns Streubesitzaktionären als Steigbügelhalter wieder in den Sattel hilft.

Wir fordern Sie daher auf,

- den Abschluss eines Co-Operation & Brokerage Agreement oder ähnlich weitreichender Vereinbarungen mit der Zeal Network SE vom vorherigen Abschluss eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages abhängig zu machen oder und nur hilfsweise,

- falls Sie tatsächlich der Auffassung sind, eine solche Vereinbarung mit Zeal verhandeln zu können, die Lotto24 auch mit einem fremden Dritten abschließen würde, den Streubesitzaktionären alle notwendigen Informationen, insbesondere wirtschaftliche Details einer solchen Vereinbarung, zur Verfügung zu stellen, die notwendig sind, um die Vorteilhaftigkeit für Lotto24 einschätzen zu können. Wir halten in diesem Fall eine Sonderprüfung der vertraglichen Regelungen durch einen neutralen Dritten, bei dessen Auswahl wir gerne behilflich sind, für geboten.

Sehr geehrte Frau von Strombeck, sehr geehrter Herr von Zitzewitz, sehr geehrter Herr Professor Berchtold. Sie haben in den vergangenen gut sechs Jahren gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern großartiges geleistet und Lotto24 zu dem führenden deutschen Online-Vermittler von Lotterieprodukten aufgebaut. Wir haben diesen Weg als sehr zufriedene Aktionärin von Anfang an begleitet, sehen nun aber die Gefahr, dass die Gesellschaft und ihre Streubesitzaktionäre durch die geplante enge Verbandelung mit ihrer zukünftigen Muttergesellschaft um die Früchte dieser Aufbauarbeit gebracht werden. Sehr geehrter Herr Professor Berchtold, Ihnen als einzigem verbliebenem Organ der Lotto24, das als uneingeschränkt der Gesellschaft verpflichtet und frei von Interessenkonflikten gelten kann, kommt dabei eine ganz besondere Verantwortung zu.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Issels
Vorstand
Scherzer & Co. AG

Hans Peter Neuroth
Vorstand
Scherzer & Co. AG

Ende der Pressemitteilung


Emittent/Herausgeber: Scherzer & Co. AG
Schlagwort(e): Unternehmen

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