Rhön-Klinikum stößt auf kartellrechtliche Grenzen
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
Einem Zeitungsbericht zufolge stößt der Klinikbetreiber Rhön-Klinikum bei seinen Expansionsplänen auf kartellrechtliche Grenzen. In ihrem Sondergutachten für Bundeswirtschaftsminister Glos empfiehlt die Monopolkommission, die Übernahme zweier Kreiskrankenhäuser in in Bad Neustadt/Saale und Mellrichstadt abzulehnen, schreibt die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) ohne Angabe von Quellen.
Den Angaben zufolge empfiehlt die Monopolkommission, den Zusammenschluss auch nicht unter Bedingungen und Auflagen zu genehmigen. Die Übernahmen seien zur Realisierung der Gemeinwohlvorteile nicht erforderlich, da andere private Klinikbetreiber ebenfalls Interesse an einer Übernahme der Krankenhäuser hätten, hieß es.
Vor gut einem Jahr hatte das Bundeskartellamt die Käufe untersagt. Nach Einschätzung der Behörde würde die Transaktionen die beherrschende Stellung von Rhön Klinikum auf den Märkten für Krankenhausleistungen in Bad Neustadt/Bad Kissingen und Meiningen/Schmalkalden verstärken. Rhön-Klinikum und der Landkreis Rhön-Grabfeld hatten gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Parallel dazu hatte der Landkreis im Januar eine Ministererlaubnis beantragt. Am 27. April soll es im Ministerium eine Expertenanhörung dazu geben, so die FAZ weiter.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.