Rhön-Klinikum - Kartellamt untersagt Klinikkauf
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Die Anwälte des Klinikbetreibers Rhön-Klinikum AG haben heute den angekündigten Bescheid des Kartellamtes erhalten, wonach der Verkauf des Städtischen Krankenhauses Eisenhüttenstadt an die Rhön-Klinikum AG untersagt wird. Dies teilte das Unternehmen heute mit.
Da das Kartellamt im Fall Eisenhüttenstadt nach denselben, den gesetzlichen Entwicklungen im Krankenhausbereich widersprechenden Basisüberlegungen entschieden habe, will Rhön-Klinikum auch in diesem Falle alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.
Gegen die Untersagung des Verkaufs der Kreiskrankenhäuser Bad Neustadt / Saale und Mellrichstadt an die Rhön-Klinikum AG durch das Kartellamt haben die Anwälte des Klinikkonzerns bereits am 21. März 2005 – ohne Ausschöpfung der gesetzlich vorgesehenen Frist – Beschwerde eingelegt.
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