Rhön-Klinikum - Kartellamt untersagt Klinik-Kauf
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Die Anwälte der Rhön-Klinikum haben heute den angekündigten Bescheid des Kartellamtes erhalten, wonach der Verkauf der Kreiskrankenhäuser in Bad Neustadt/Saale und Mellrichstadt an die Rhön-Klinikum AG untersagt wird.
Der Klinikbetreiber erwartet in den nächsten Tagen die ausführliche Begründung im Original, die dann sofort ausgewertet werden soll. Ohne Ausschöpfung der Frist will Rhön-Klinikum Beschwerde beim OLG Düsseldorf einlegen.
"Wir sind guten Mutes, dass wir Erfolg haben, weil dem Kartellamt die entscheidende Grundlage für ein Eingreifen bei Krankenhäusern fehlt: Durch die bei Krankenhäusern gesetzlich festgelegten Preise, können Preise aufgrund von Marktmacht nicht missbräuchlich angehoben werden. Der Versuch des Kartellamtes, Einfluss auf die Gestaltung der Flächenversorgung zu nehmen, ist somit nicht zu rechtfertigen. Wir werden deshalb unsere Wachstumsstrategie unverändert aufrecht erhalten", so der Vorstandsvorsitzende Eugen Münch.
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